Vermögensnachfolge/ Erbrecht Nachlassverwaltung
Gerne sind wir Ihnen bei der Gestaltung ihrer Vermögensnachfolge behilflich. Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist die allumfassende Nachfolgeplanung für Privatpersonen und Unternehmer. Von der Abfassung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen über die einzelfallspezifische Formulierung von Testamenten bis hin zur Beratung bei der Rechtsformwahl für einen gesellschaftsrechtlich und steuerrechtlich optimalen Unternehmensübergang trägt eine frühzeitige Auseinandersetzung mit der Nachfolgeproblematik sehr zu einem reibungslosen Generationenwechsel bei. Daneben stehen wir unseren Mandanten nach dem Erbfall, bei der Nachlassverwaltung und der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften zur Seite. Aber auch die Übernahme von Testamentsvollstreckungen wie auch die Durchsetzung von Ansprüchen aus Pflichtteilen und Vermächtnissen sind ein wichtiger Bestandteil unserer Tätigkeit.
Zu unserem Leistungsangebot gehört insbesondere:
Nachfolgeplanung
- rechtliche und steuerliche Optimierung der Nachfolgeplanung von Unternehmen
und vermögenden Privatpersonen
- Gründung von Familiengesellschaften
- Testamente, Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträge sowie Schenkungsverträge
- Sicherung des Vermögens vor Zersplitterung bei Generationenwechsel
- Stiftung als Gestaltungsmittel der Nachlassplanung
- Gestaltungskonzepte zur Vermeidung von Pflichtteilsansprüchen
- steuerliche Auswirkungen des Erbfalls, Erbschaftsteuererklärung
- Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten
- Beratung bei sonstigen Fragen des Generationenwechsels
Testamentsvollstreckung / Nachlassbetreuung
- Testamentsvollstreckung
- Ermittlung der Erben
- Inventarisierung und Strukturierung von Nachlässen
- Korrespondenz mit allen notwendigen Behörden, Banken, Versicherungen
- Verkauf von Immobilien
- Verteilung des Vermögens auf die Erben
- Beratung bei der Führung von Familiengesellschaften und -stiftungen
- Kunstnachlassverwaltung
- Beratung beim Verkauf von Kunstsammlungen und Sammlungsteilen
- Auseinandersetzungen von Erbengemeinschaften