Wer wir sind

Steinkrüger Stingl & Partner ist eine Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung aus Rechtsanwälten und Steuerberatern mit Büros in München und Köln.

Wir verstehen uns als „full-service“ Kanzlei im Zivilrecht. Wir beraten insbesondere im Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht sowie deren Schnittstellen wie Unternehmensverkäufen und Vermögensnachfolge, Erbrecht, Stiftungs- und Vereinsrecht, Kapitalmarktrecht, Bankrecht, Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Familienrecht, Medienrecht, Insolvenzrecht, Immobilienrecht.  Daneben betreuen wir Familien- wie auch gemeinnützige Stiftungen rechtlich und steuerlich sowohl bei der Gründung als auch in der laufenden Verwaltung.

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Anwälte

Die mittelständische Struktur unserer Kanzlei garantiert Ihnen eine ständige Ansprechbarkeit und Betreuung durch Ihren persönlichen Anwalt, denn erfolgreiche Rechtsberatung beruht nach unserem Verständnis auf Kompetenz und Vertrauen.

Eine qualitativ hochwertige Beratung unserer Mandanten, die kurzfristige Erledigung umfangreicher Aufgaben sowie jederzeitige Erreichbarkeit sind für uns selbstverständlich.

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Schwerpunkte

Wir unterstützen Unternehmen und Unternehmer in allen Lebensphasen von der Gründung bis zur Nachfolge bzw. zur Veräußerung. Wir betreuen und vertreten Unternehmen und Unternehmerfamilien bei gesellschaftsinternen und -externen Konflikten.

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Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist die Begleitung und Gestaltung der Unternehmensnachfolge zu Lebzeiten.  Derzeit werden in Deutschland jährlich rund 27.000 „übergabewürdige“ Unternehmen mit ca. 400.000 Beschäftigten übertragen.

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Wir beraten in allen Fragen des Erbrechts und der Vermögensnachfolge. Unsere allumfassende Nachfolgeplanung für Privatpersonen und Unternehmer berücksichtigt die Situation aller Beteiligten.

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Die Testamentsvollstreckung gehört zu den wichtigsten Instrumenten der Nachfolgegestaltung. Sie kann das Vermögen schützen und Streit um das Erbe verhindern. Der Testamentsvollstrecker setzt den Willen des Erblassers um und ist verantwortlich für die Nachlasssicherung, Nachlassverwaltung sowie Nachlassverteilung.

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Gerne sind wir Ihnen bei der Gestaltung ihrer Vermögensnachfolge behilflich. Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist die allumfassende Nachfolgeplanung für Privatpersonen und Unternehmer.

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Im Rahmen des Immobilienrechts beraten wir Sie in allen Fragestellungen rund um die Immobilie vom Grundstückskauf über den Bau von Ein- und Mehrfamilienhäusern oder gewerblich genutzten Objekten, bis hin zur späteren Nutzung und Verwaltung.

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Familienrecht bedeutet leider viel zu oft: Extrem emotionale Auseinandersetzungen zwischen Menschen, die sich einmal sehr nahe standen.
Ob Ehevertrag, Trennung und Ehescheidung oder Fragen zu Zugewinn, Unterhalt, Umgang und Sorgerecht – hier ist anwaltlicher Rat stets hilfreich, bevor sich die Emotionen Bahn brechen.

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In unserem Ressort Arbeitsrecht beraten wir Unternehmen, Führungskräfte und Arbeitnehmer auf allen Gebieten des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts sowie des Dienstvertragsrechts.

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Fonds / Wertpapiere / Widerruf von Darlehensverträgen / Schrottimmobilien

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Dieser Schwerpunkt umfasst Beratung und Vertretung in Branchen wie Musik, Bildender Kunst, Design, Multimedia, Literatur und für andere Genres der Creative Industries. Rundfunkanstalten, Konzerthäuser und andere Veranstalter, Künstler und Kreative, Orchesterträger und Künstlermanagements zählen zur deutschlandweiten und international renommierten Mandantschaft.

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Wir beraten Sie gerne in allen Bereichen rund um das Thema Straßenverkehr und Mobilität. Bei einem Verkehrsunfall, sei es als Autofahrer, Motorradfahrer, Radfahrer oder Fußgänger beraten wir Sie gerne und setzen Ihre Ansprüche gegenüber dem Versicherer des Unfallgegners durch.

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In allen rechtlichen Fragestellungen, die sich in Zusammenhang mit der Ausübung der Jagd ergeben können, stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite.

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