Stiftungs- Vereinsrecht / Nonprofitrecht Stiftungsmanagement

Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist die Betreuung von Stiftungen, Vereinen und gemeinnützigen Organisationen. Wir beraten und begleiten Stifter und Stiftungen in allen rechtlichen und steuerlichen Fragen von der Ideenfindung einer Gründung bis zur laufenden Verwaltung. Wir prüfen, ob eine Stiftungsgründung individuell sinnvoll ist und stimmen die zu gründende Stiftung auf Ihre persönliche Lebenssituation und die Ihrer Angehörigen ab. Die Motive für die Gründung einer Stiftung sind sehr vielfältig – Schicksalsschläge, Kindheitsträume, ein berufliches oder familiäres Lebenswerk erhalten, etwas zurückgeben oder aus einem Erbe heraus Sinn stiften und dieses zusammenhalten.

Nach der Gründung begleiten wir Stifter und Stiftungsorgane bei der alltäglichen Stiftungsarbeit und bieten unsere Dienstleitung je nach Bedarf im Bausteinsystem als Unterstützung an.

Zu unserem Leistungsangebot gehört insbesondere:

Gründung

  • Beratung bei der Gründung einer Stiftung, insbesondere der Rechtsform
    (Treuhandstiftung, Familienstiftung, gemeinnützige Stiftung, Stiftungs-GmbH)

  • Beratung bei der Auswahl möglicher gemeinnütziger Zwecke
  • Konzeption von Stiftungen zur Nachfolgeregelung, insbesondere Unternehmensträgerstiftungen
  • Satzungsgestaltung und Satzungsänderungen
  • Erstellung von Förderrichtlinien und Geschäftsordnungen

  • Beratung bei der Gremienbesetzung

  • Antragsverfahren auf Anerkennung vor der Stiftungsaufsicht und dem zuständigen Finanzamt
  • Optimierung der steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten in der Gründungsphase
  • Mitwirkung bei der Auswahl geeigneter Vermögensverwalter
  • Treuhänderschaft für nicht rechtsfähige Stiftungen

Laufende Verwaltung

  • Beratung bei der Erfüllung der laufenden steuerlichen Pflichten
  • Durchführung von Jahresabschlüssen und Buchführung
  • Spendenbuchhaltung
  • Unterstützung bei der Projektauswahl
  • Ausschreibung von Projekten, Stipendien und Preisen
  • Auszahlung der Fördermittel und Kontrolle der bewilligten Projekte
  • Stellung einer Büroadresse
  • Öffentlichkeitsarbeit, Marketing
  • Vor- und Nachbereitung von Sitzungen
  • Übernahme von Gremienposten (Beirat oder Kuratorium) auf Wunsch der Stifter
  • Abstimmung mit Stiftungsaufsicht und Finanzverwaltung
  • Geschäftsführung