Dieser Schwerpunkt umfasst Beratung und Vertretung in Branchen wie Musik, Bildender Kunst, Design, Multimedia, Literatur und für andere Genres der Creative Industries. Rundfunkanstalten, Konzerthäuser und andere Veranstalter, Künstler und Kreative, Orchesterträger und Künstlermanagements zählen zur deutschlandweiten und international renommierten Mandantschaft.
Die juristische Expertise umfasst den für diese Betreuung relevanten Querschnitt aus Urheber-, Marken- und Geschmacksmusterrecht, hinzu kommen komplexe Verträge, Lizenzen, Medienrecht, Arbeits- und Tarifvertragsrecht sowie Steuer-, Verwaltungs- und Verfassungsrecht.
Beispiele unserer jeweils maßgeschneiderten vielfältigen Angebote von Beratung bis zur gerichtlichen Vertretung sind:
Durchsetzung urheberrechtlicher Ansprüche
Einrichtung, Verwaltung und Verteidigung von Marken und Geschmacksmustern
Abschluss von Gesellschafts- und anderen Kooperationsverträgen
Lizenzverträge und weitere Verwertungen kreativer Leistungen
Verträge über künstlerische Projekte aller Größen von lokal bis hin zu international bedeutenden Kooperationen
Lösung wettbewerbsrechtlicher Konflikte
Begleitung von Wirtschaftsunternehmen mit ihren kulturellen Engagements
Juristische Gutachten insbesondere zu Entwicklungsperspektiven für Institutionen, Unternehmen sowie deren Verbände und Vereinigungen
Unterstützung von Kulturverbänden in ihrer grundsätzlichen Ausrichtung sowie für ihre täglichen Aufgaben
Kontinuierliche Beratung von herausgehobenen Führungskräften in kulturellen Institutionen
Lösung akuter Konfliktsituationen in kulturellen Betrieben
Schulungen und Unterweisungen für Betriebe und ihre Leitungsteams