Kapitalanlage- und Bankrecht

Fonds

Geschlossene Fonds gehören zu den risikoreichen Bankprodukten. Aus diesem Grund empfehlen wir eine Investitionen in geschlossener Fonds in Höhe von maximal 5 % Ihres Gesamtanlagevolumens. Dieser allgemeinen Einschätzungen sind allerdings viele, auch große Bankinstitute, wie die Commerzbank, die Postbank, die Deutsche Bank etc. nicht gefolgt und haben, ohne auf die allgemeinen Risiken hinzuweisen, diese Bankprodukte vertrieben.

Insbesondere die nachfolgenden Fonds wurden sehr häufig aufgelegt und haben dabei nicht die versprochene Rendite gebracht:

  • Schiffsfonds / Tankerfonds / Bulkerfonds
  • Lebensversicherungsfonds
  • Immobilienfonds
  • Solarfonds / Energiefonds
  • Infrastrukturfonds
  • Rohstoff- / Agrarfonds
  • Patentfonds
  • Spielefonds
  • Medienfonds
  • Private Equity Fonds
  • Flugzeug- und Flugzeugturbinenfonds.

Die Rechte der Anleger wurden durch zahlreiche Urteile gestärkt und die Bankberater verpflichtet, anlagegerechte und objektgerechte Beratung zu gewährleisten. Dies bedeutet für Sie, dass sich der Berater zum einen über Ihren Wissensstand, Ihre finanziellen Verhältnisse, Ihre Anlageziele und ihre konkrete Risikobereitschaft erkundigen muss. Darüber hinaus muss er auch über sämtliche Eigenschaften und Risiken aufklären und informieren, die das das konkrete Anlageprodukt betreffen.

Eine vollständige und umfassende Aufklärung ist jedoch in vielen Fällen unterblieben.

Wir beraten sowohl einzelne Gesellschafter, als auch Gesellschaftergruppen und ganze Fonds.

Dabei prüfen wir Schadensersatzansprüche gegen alle Projektbeteiligten (Kreditinstitut, Berater, Vermittler, Treuhänder). Wir überprüfen die Rechtmäßigkeit von Nachschussforderung oder können vorgestellte Sanierungsmodelle auf ihre wirtschaftliche und rechtliche Tragfähigkeit prüfen.

Wir bündeln die Interessen der Gesellschafter in Interessengemeinschaften und Geschädigten-Foren, initiieren außerordentliche Gesellschafterversammlung und informieren über die rechtlichen Möglichkeiten im Vorfeld von Gesellschafterversammlung oder anstehenden Abstimmungen.

Wertpapiere

Die Wertpapieranlage ist für viele Laien durch das große Spektrum der möglichen Wertpapierarten. Diese unterscheiden sich nicht nur im Bezug auf die mögliche Rendite und das Risiko der jeweiligen Anlageform, sondern auch im Hinblick auf die Merkmale und Eigenschaften.
 
Wir beraten Sie in den folgenden Bereichen: 
  • Staatsanleihen (argentinische und griechische Staatsanleihen)

  • SWAP-Geschäfte

  • versteckte Provisionszahlungen (Kick-Back-Zahlungen)

  • Zertifikate
  • Optionsscheine

  • Aktien

Bei der Geldanlage ist eine gute und umfassende Beratung durch die Bankmitarbeiter oder den freien Berater unerlässlich. Diese wird allerdings nicht immer gewährleistet, so dass Geldverluste, bis hin zum Totalverlust des eingesetzten Geldes die Folge sind.

Wir beraten Sie sowohl gerichtlich, als auch außergerichtlich im gesamten Spektrum der Wertpapieranlagen. Bei zahlreichen Geldanlagen konnten wir bereits den entstandenen Verlust  unserer Mandantenvollständig oder teilweise durch Zahlung von Schadenersatz rückgängig machen oder reduzieren.

Widerruf von Darlehensverträgen

Aufgrund der aktuellen Zinslage kann es für Sie finanziell sehr interessant sein, ihre Darlehensverträge überprüfen zu lassen. Bei zahlreichen Darlehensverträgen wurden unzureichende oder fehlerhafte Widerrufsbelehrungen verwendet. In vielen Fällen kann dies nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dazu führen, dass dem Kredit-, bzw. Darlehensnehmer auch nach Jahren noch ein Widerrufsrecht zusteht, welches zur Rückabwicklung des jeweiligen Darlehens und somit zur Lösung des Darlehensnehmers von zinsprächtigen Zahlungen an die jeweilige Bank führen kann. Für sie besteht die Möglichkeit, sich in diesem Fall deutlich günstiger Geld zu besorgen.

Übersenden Sie uns gerne Ihre Darlehensverträge. Wir überprüfen diese schnell und unbürokratisch.

Auch bei Fragen rund um übermäßige Vorfälligkeitsentschädigungen oder die Wirksamkeit von Darlehens-, Kredit-oder Finanzierungsverträgen stehen wir Ihnen gerne im Rahmen einer kostenfreien und unverbindlichen Ersteinschätzung zur Seite.

Schrottimmobilien

Unter den Begriff Schrottimmobilien fallen nicht nur Schrottimmobilien im Wortsinne. Schrottimmobilien sind sehr häufig gut sanierte Immobilien, die als Steuersparmodell oder denkmalgeschützte Immobilie vertrieben werden. Diese Immobilien werden vorgeblich weit unter dem Ertragswert verkauft. Erst im Nachhinein stellt sich meist heraus, dass die verkaufte Immobilie nicht, wie üblich für die 10- bis 14 fache Jahreskaltmiete, sondern auf bis zu 30- bis 40fache Jahreskaltmiete an die meist ahnungslosen Erwerber verkauft wurde. Kick-Back-Zahlungen, versteckte Innenprovisionen, Verflechtungen der beteiligten Banken, Initiatoren und Vertriebe sind keine Seltenheit. In diesen Fällen sprechen wir von Schrottimmobilien.

Sollten Sie eine solche Immobilie erworben haben oder unaufgefordert von einem Vermittler oder Bankberater auf einen vermeintlich günstigen Erwerb einer Immobilie hingewiesen werden, besteht der dringende Verdacht dass es sich auch hierbei um eine so genannte Schrottimmobilie handeln kann.

Wir prüfen außergerichtlich und gerichtlich ihre Ansprüche und machen für Sie Schadenersatz geltend.