Testamentsvollstreckung / Nachlassverwaltung

Die Testamentsvollstreckung gehört zu den wichtigsten Instrumenten der Nachfolgegestaltung. Durch den richtigen Einsatz werden Vermögen geschützt und streitige Auseinandersetzungen unter den Erben vermieden. Der Testamentsvollstrecker setzt den Willen des Erblassers um und ist verantwortlich für die Sicherung des Nachlasses, die Nachlassverwaltung sowie die Nachlassverteilung.

Ein Erbfall ist meist ein emotionales und einschneidendes Ereignis im Leben der Erben und Angehörigen. Wir übernehmen die rechtlichen und sonstigen erforderlichen Schritte bei der Abwicklung des Nachlasses.

Auch die Moderation und Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften gehört regelmäßig zu unseren Aufgaben.

Wir stehen als zertifizierte Testamentsvollstrecker mit langjähriger Erfahrung zur Seite bei:

  • Inventarisierung und Strukturierung von Nachlässen

  • Korrespondenz mit allen notwendigen Behörden, Banken und Versicherungen

  • Erstellung und Durchsetzung erbengemeinschaftlicher Beschlüsse

  • Einleitung und Vertretung bei der Teilungsversteigerung

  • Geltendmachung von Auskunftsansprüchen

  • Auseinandersetzungen von Erbengemeinschaften

  • längerfristige Verwaltung des Nachlasses (etwa Führen von Treuhandkonten)

  • Erfüllung von Vermächtnissen und Pflichtteilsansprüchen

  • Beratung beim Verkauf von Immobilien

  • Beratung bei der Gründung und Führung von Familiengesellschaften und -stiftungen

  • Kunstnachlassverwaltung und Beratung beim Verkauf von Kunstsammlungen