Erbrecht / Nachfolgestaltung

Erben und Vererben sind weit mehr als rein juristische Angelegenheiten. Wie kann das eigene Alter, wie kann ein Lebenswerk über Generationen hinaus abgesichert werden? Wie kann eine Stiftung sinnvoll für die Nachfolgeplanung eingesetzt werden? Wie lassen sich Konflikte zwischen den Erben vermeiden?

Wir beraten in allen Fragen des Erbrechts und der Vermögensnachfolge. Unsere umfassende Nachfolgeplanung für Privatpersonen und Unternehmer berücksichtigt die Situation aller Beteiligten und trägt zu einem reibungslosen Generationswechsel bei.

Zu unserem Leistungsangebot gehört insbesondere:

  • Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen
  • rechtlich und steuerlich optimierte Erstellung und Umsetzung der Nachfolgeplanung

  • spezielle Nachfolgegestaltungen für die Weitergabe von Unternehmen und land- und forstwirtschaftlichem Besitz

  • Gründung von Familiengesellschaften

  • Moderation im Familienverbund

  • Absicherung scheidender Familienmitglieder

  • Begleitung bei Maßnahmen der vorweggenommenen Erbfolge

  • Entwicklung von Strategien zur Vermeidung von Erbkonflikten und Sicherung des Vermögens vor Zersplitterung

  • Die Stiftung als Gestaltungsmittel der Nachlassplanung sowie zur Unternehmensfortführung

  • Konzepte zur Vermeidung von Pflichtteilsansprüchen

  • Erstellung lebzeitiger Verfügungen wie Vorsorgevollmachten, Generalvollmachten und Patientenverfügungen

Daneben stehen wir unseren Mandanten nach dem Erbfall, bei der Nachlassverwaltung und der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften zur Seite. Auch die Durchsetzung von Ansprüchen aus Pflichtteilen und Vermächtnissen sind ein wichtiger Bestandteil unserer Tätigkeit.