Familienrecht

Familienrecht

Familienrecht bedeutet leider viel zu oft: Extrem emotionale Auseinandersetzungen zwischen Menschen, die sich einmal sehr nahe standen.

Um hier größeren Schaden rechtzeitig abzuwenden, ist anwaltlicher Rat schon in einer frühen Phase gefragt, denn durch mangelnde Kenntnis über juristische Zusammenhänge entbrennt mancher Streit an vermeintlichen Fakten, die gar keine sind. Ob Ehevertrag, Trennung und Ehescheidung oder Fragen zu Zugewinn, Unterhalt, Umgang und Sorgerecht – hier ist anwaltlicher Rat stets hilfreich, bevor sich die Emotionen Bahn brechen.

Unser Spektrum im Familienrecht umfasst insbesondere die nachfolgend aufgeführten Bereiche:

  • Ehescheidung und Scheidungsfolgen
  • Zugewinnausgleich
  • Eheverträge
  • Partnerschaftsverträge für nichteheliche Lebensgemeinschaften
  • Auseinandersetzung von Miteigentum an Grundstücken und Eigentumswohnungen
  • Scheidungsvereinbarungen, Trennungsvereinbarungen
  • Unterhaltsfragen (Vorfragen der Einkommensermittlung und Vermögensverwertung, Trennungsunterhalt, nachehelicher Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt, unterhaltsrechtliche Auskunftsansprüche)
  • Sorge- und Umgangsrecht
  • Adoptionsverfahren
  • Betreuungsrecht
  • Patientenverfügung
  • Vorsorgevollmacht
  • Versorgungsausgleich unter Eheleuten
  • Hausratsteilung
  • Gewaltschutzverfahren