Prof. Dr. Heinrich M. Stindt
Prof. Dr. Heinrich M. StindtRechtsanwalt

Prof. Dr. Heinrich M. Stindt

Prof. Dr. Heinrich Meinhard Stindt bringt über 30 Jahre Praxiserfahrung im Personal- und Rechtsbereich eines weltweit tätigen deutschen Industriekonzerns ein. Als langjähriger Leiter der Arbeitsrechtsabteilung und in den letzten Jahren verantwortlich für konzernweite HR-Strategie und HR-Politik hat er sich mit fast jeder denkbaren Fragestellung der arbeitsrechtlichen und mitbestimmungsrechtlichen Praxis beschäftigt.
Durch seine Verbandsarbeit auf Landes-, Bundes- und Europaebene hat er sich auf nationaler und europäischer Ebene einen Ruf als innovativer wissenschaftlicher Praktiker erworben. Stichworte wie Pauschalvergleich zu  § 128 AFG, Altersteilzeitgesetz 1996 und das Transfer-Sozialplan-Konzept sind mit seinem Namen verbunden.
Im Jahr 2001 wurde ihm wegen seiner aktiven Mittlerrolle zwischen Praxis und Wissenschaft des Arbeitsrechts und Arbeitsförderungsrechts von der Landesregierung NRW der Titel Professor verliehen, 2003 folgte die Verleihung des Bundesverdienstkreuzes am Bande.

Ab Mitte 2005 war er acht Jahre lang bei der auf Arbeitsrecht spezialisierten Kanzlei Küttner Rechtsanwälte Köln tätig.

Bei Steinkrüger Stingl & Partner Rechtsanwälte Steuerberater widmet er sich schwerpunktmäßig dem individuellen und kollektiven Arbeitsrecht und Dienstvertragsrecht, aber auch den Schnittstellen zum Arbeitsförderungsrecht und Sozialrecht sowie dem Kirchenarbeitsrecht.
Er berät und vertritt bei der konzeptionellen und individuellen Gestaltung und Verhandlung oder Beendigung von Verträgen mit Vorständen, Geschäftsführern und Führungskräften in der Wirtschaft wie im Krankenhausbereich. Er berät betriebliche Partner, Arbeitnehmervertreter oder Geschäftsleitungen, bei komplexen konzeptionellen arbeitsrechtlichen Themen. Beratungsschwerpunkte sind derzeit z.B. die Klärung des Status von Honorarärzten in Krankenhäusern, die unternehmensbezogene Wahrnehmung von Rechten und Pflichten nach dem Betriebsverfassungsgesetz und den Mitbestimmungsgesetzen sowie die Bewältigung von Personalanpassungsmaßnahmen einschließlich neuer Ansätze bei der Altersteilzeit.

 

Mitgliedschaften:

  • Deutscher Anwaltverein
  • Kölner Anwaltverein